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   BGH, 06.12.1962 - KZR 1/62   

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https://dejure.org/1962,1914
BGH, 06.12.1962 - KZR 1/62 (https://dejure.org/1962,1914)
BGH, Entscheidung vom 06.12.1962 - KZR 1/62 (https://dejure.org/1962,1914)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 1962 - KZR 1/62 (https://dejure.org/1962,1914)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zur Rationalisierung der Gewinnung von Schotterrohmaterial (Basaltlava) - Verkauf eines Geschäftsanteils als Verstoß gegen den Gesellschaftsvertrag - Schlüssiger Abschluss eines Schiedsvertrags mit Einlassung zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1963, 381
  • GRUR 1963, 331
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.02.1957 - VII ZR 204/56

    Schiedsvertrag und Schiedsspruch. Auslegung

    Auszug aus BGH, 06.12.1962 - KZR 1/62
    Dem Tatrichter obliegt insbesondere die Auslegung des Schiedsvertrags (BGHZ 24, 15).
  • RG, 26.01.1883 - III 381/82

    Steht dem Revisionsgerichte darüber, ob ein Schiedsspruch alle dem

    Auszug aus BGH, 06.12.1962 - KZR 1/62
    Die Umgrenzung der "Hauptsache" im Sinne des § 1027 Abs. 1 S. 2 mag nicht immer allein aus dem Wortlaut des Klagantrages zu gewinnen sein (vgl. RGZ 8, 377, 379; BGH LM BGB § 139 Nr. 6).
  • BGH, 25.10.1966 - KZR 7/65

    Schiedsgericht und Kartellrecht

    Der erkennende Senat ist zum Beispiel in dem Urteil "Spar" vom 7. Juni 1962 (BGHZ 37, 194, 198 [BGH 07.06.1962 - KZR 6/60] = GRUB 1963, 43, 45 bei 2 a), in dem Urteil "Schotter" vom 6. Dezember 1962 (GRUR 1963, 331, 333 bei III 2.) und in dem Urteil "Flußspat" vom 1. Juli 1964 (GRUR 1965, 260, 261 bei IV 1.) ohne weiteres davon ausgegangen, daß - vorbehaltlich der §§ 91, 106 Abs. 4 GWB - auch für eine nach Kartellrecht zu beurteilende Rechtsstreitigkeit die Entscheidung durch ein Schiedsgericht wirksam vereinbart werden kann.

    Wie der erkennende Senat bereite in dem Urteil "Schotter" vom 6. Dezember 1962 (GRUR 1963, 331, 333 rechts unten) angedeutet hat, wird diese eigene Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte nach § 1041 Abs. 1 Ziff. 2 ZPO zur Nachprüfung eines Schiedsspruchs unter dem Gesichtspunkt eines Verstoßes gegen zwingende kartellrechtliche Vorschriften daher auch nicht dadurch beeinträchtigt oder gar beseitigt, daß das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in den §§ 91, 106 Abs. 4 für den Fall, daß der Schiedsvertrag nicht nach diesen Vorschriften nichtig oder unwirksam ist, die Kompetenz der Schiedsgerichte, auch über kartellrechtliche Fragen zu entscheiden, mittelbar ausdrücklich anerkannt hat.

  • BVerwG, 07.08.1996 - 8 B 155.96

    Beurteilung der Zulässigkeit eines Schiedsvertrages, seiner Wirksamkeit und

    Nach § 173 VwGO in Verbindung mit § 1027 a ZPO führt die Schiedsabrede auf Einrede des Beklagten zur Abweisung der Klage als unzulässig, wenn der bei dem Gericht anhängige Rechtsstreit, gekennzeichnet durch Gegenstand und Grund des erhobenen Anspruchs (§ 173 VwGO in Verbindung mit § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO), kraft einer wirksamen Vereinbarung der Prozeßparteien durch Schiedsrichter erfolgen soll (vgl. Urteil vom 20. Februar 1992, a.a.O. S. 2; BGH, Urteil vom 6. Dezember 1962 - KZR 1/62 - LM § 1027 ZPO Nr. 5 Bl. 1 ).

    Eine Heilung des Formmangels tritt jedoch nur insoweit ein, als die Streitigkeit durch einen Sachantrag näher bestimmt worden ist; denn eine Einlassung zur Hauptsache erstreckt sich allein auf den durch den Klageantrag gekennzeichneten Streitgegenstand (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 1962, a.a.O. Bl. 4).

  • BGH, 05.12.1963 - KZR 9/62

    Prozesshindernde Einrede der Schiedsgerichtsklausel - Voraussetzungen für das

    Das Schiedsgericht würde, wie zusätzlich bemerkt sei, auch nicht gehindert sein,über die kartellrechtliche Gültigkeit der sachlichrechtlichen Bestimmungen des Lizenzvertrags von 1951/52 zu entscheiden, falls sie die Beklagte vor dem Schiedesgericht wiederum in Frage stellen sollte (BGH GRUR 1963, 331, 334).
  • BGH, 01.07.1964 - KZR 12/61

    Voraussetzungen zur Erhebung einer Einrede des Schiedsvertrages gegenüber einer

    Der erkennende Senat hat in seiner Entscheidung vom 6. Dezember 1962 - KZR 1/62 - (GRUR 1963, 331, 334 - Basaltlava) für das schiedsgerichtliche Verfahren die Frage, ob in der Einlassung auf die Hauptsache auch eine Einlassung auf eine oder mehrere streitige Vortragen als Hauptsache zu erblicken sei, verneint und die - damals in Rede stehende formheilende Wirkung der Einlassung zur Hauptsache (§ 1027 Abs. 1 Satz 2 ZPO) auf den durch den Klageantrag gekenn zeichneten Streitgegenstand beschränkt.
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